Vom bewohnten Schloss zur Ruine mit Nutzungsverbot.
Überblick über die Entwicklung von 2003 bis 2024
Ein Baden-Badener Immobilienunternehmer hatte damals den Kontakt zwischen der Markgräflichen Familie und Frau Fawzia Al-Hassawi hergestellt. Damals waren die Stadt Baden-Baden und die Landesregierung von Baden-Württemberg froh, dass sich eine Familie aus Kuweit für das Neue Schloss engagieren wollte.

Grundbuchrechtliche Eigentümerin des Neuen Schlosses ist seitdem die in Amsterdam ansässige Firma Badriah Investments B.V., deren eingetragene Direktorin Fawzia Al-Hassawi ist. Muttergesellschaft dieser Badriah Investments B.V. ist die in Curaçao auf den Niederländischen Antillen ansässige anonyme Briefkastenfirma Habay Holding N. V., Berg arrarat Curaçao. Wer sich hinter dieser Firma verbirgt, weiß bis heute niemand. Aus diesem Grund können wir Fawzia Al-Hassawi bestenfalls als Sprecherin einer undurchsichtigen Firmengruppe akzeptieren.
Nach dem Erwerb des Neuen Schlosses und dem hoffnungsvollen Anfang begann dieses Firmengeflecht ab dem Jahr 2005, die Idee des Luxushotels in die Planung einer Eigentumswohnungsanlage umzuwandeln. 2010 wurde noch eine Baugenehmigung für die Hotelanlage erteilt, die lange erloschen ist. Im Juni 2012 erteilte die Stadt den unbekannten Eigentümern die Genehmigung, das Gästehaus des Hotels in eine Eigentumswohnungsanlage umzuwandeln.
Dieses Ansinnen, den für die Hotelnutzung zwingenden Neubau im Schlosspark in eine Eigentumswohnungsanlage abzuändern, war der Anlass für die Gründung des „Freundeskreis Neues Schloss“, an dem sich auch der Verein Stadtbild beteiligte.

Gegen die Bestimmungen des Bebauungsplans sollte durch die direkte Unterstützung der städtischen Gremien und der Baden-Badener Parteien der Hotelneubau im Schlosspark, im Rahmen einer einfachen Befreiung, in eine riesige siebengeschossige Eigentumswohnungsanlage umgewandelt werden. Der Freundeskreis legte beim Regierungspräsidium eine Beschwerde ein, der dann stattgegeben wurde.
Im nachfolgenden speziellen Bebauungsplanverfahren nur für die riesige Eigentumswohnungsanlage erhoben unzählige Bürger schwere Bedenken, die alle von der Stadt ohne Begründung mit einhelliger Zustimmung aller Parteien zurückgewiesen wurden.

Der als Grundlage für die Eigentumswohnungsanlage dienende öffentlich-rechtliche Vertrag gab der unbekannten Briefkastenfirma in Curaçao alle rechtlichen Möglichkeiten, die Stadt hat weder eine Befristung für das ominöse Bauvorhaben vereinbart, noch hat sie selbst irgendwelche Planungsvorstellungen als Alternative für das im Schloss anzusiedelnde Luxushotel. Einzig das Fehlen der Finanzierung der Hotelanlage sowie der Hotelplanung selbst stehen dem Bau der Eigentumswohnungsanlage im Wege.
Es war zu befürchten, dass das undurchsichtige Firmengeflecht kein Interesse an der Sanierung der Schlossanlage, geschweige denn der Hotelanlage, sondern nur an der Eigentumswohnungsanlage hat.
Nach Aussage der Sprecherin Frau Fawzia Al-Hassawi von 2017 sollen dem Firmengeflecht keine ausreichenden Finanzmittel für die Realisierung der Hotelanlage zur Verfügung stehen.
Von der seinerzeitigen Oberbürgermeisterin Mergen gab es 2017 das unglaubliche Angebot an die Besitzerin, den Schlosspark für 15 MIO durch die Stadt anzukaufen um das Hotel ausschließlich im Schloss zu planen. Darauf ging diese nicht ein auch der Gemeinderat zeigte sich überwiegend fassungslos.

Die Denkmalpflege hat zudem in 2018 die Hotelplanung ausschließlich im historischen Altbau des Neuen Schlosses abgelehnt.
Nach einer Initiative des Vereins Stadtbild an Verwaltung und Fraktionen den Bebauungsplan aufzuheben, stellte eine Gemeinderatsfraktion am 22.11.2017, am 09.12.2017 und erneut am 30.05.2018 Anträge, die Bebauungspläne einmal für das Luxushotel und zum andern speziell für die riesige Eigentumswohnungsanlage wieder aufzuheben. Das Neue Schloss soll eine andere, öffentliche Nutzung erhalten. Leider wurde der Antrag – bis auf zwei Stadträten von der Fraktion Die Grünen – einmütig von allen übrigen Parteien in einer Gemeinderatssitzung im nicht öffentlichen Teil abgelehnt.
Nach 2 weiteren Jahren (2019) gelang es endlich 3 Fraktionen für einen gemeinsamen Antrag zur B-Plan-Auflösung zusammenzubringen. Allerdings ließ sich die Grünen-Fraktion vom Baubürgermeister einreden, dass dieser Antrag gut geeignet wäre die Investorin bei Bedarf zu diszipliniert und er deshalb in seiner Schublade – ohne Beschlussfassung – gut aufgehoben sei.
Da lag er dann weitere 3 Jahre, während unter Beteiligung der Verwaltung viel diskutiert und wenig gehandelt wurde, alles zum erheblichen Nachteil der Schlosssubstanz.
Trotzdem wurde darüber dann im Dezember 2020 erneut debattiert ob weiter Verhandlungen mit der Eigentümerin noch sinnvoll seien. Ende 2021 haben die Gemeinderatsfraktionen dann endgültig die Initiative übernommen und eine Abstimmung über die Aufhebung des offensichtlich nutz- und funktionslosen Bebauungsplans auf die Tagesordnung gesetzt. Aber selbst im Januar 2022 gab es noch das abenteuerliche Angebot von OB Mergen ein städt. Wohnungsbaugrundstück zur Verfügung zu stellen. Darauf sollte die Schlossherrin die fehlenden Finanzmittel für das Hotelprojekt generieren können (die Investorin hat das nicht gewürdigt). Kurz drauf, im Februar 2022 wurde der Antrag auf Aufhebung endlich im Gemeinderat auf den Weg gebracht. Mit den Gegenstimmen der SPD.
Im weiteren Verfahren gab es keine Einsprüche, auch von Seiten der Eigentümerin. Der Bebauungsplan wurde am 27.11.2023 aufgehoben. Im Gemeinderat gab es eine Gegenstimme. Nach diesem Beschluss wird die Schlossherrin in der Realität ankommen sein und auf einem selbstverschuldeten Scherbenhaufen sitzen. Eine Entwicklung durch die jetzige Eigentümerin wird deshalb immer fragwürdiger. Im Jahr 2024 sind nun keine Räume im Schloss mehr nutzbar. Für den Kavaliersbau, der bisher Verwaltungssitz der Besitzerin war, besteht wegen akuter Einsturzgefahr ein Nutzungsverbot.
Nach seriösen Kostenermittlungen betragen allein die in den langen Jahren des Stillstands unterlassenen Instandsetzungsarbeiten inzwischen mehr als 25 MIO Euro.
Diese sollen nun mit denkmalrechtlichen Verfügungen durchgesetzt werden. Eine herausfordernde Aufgabe für die Verwaltung, die bisher keine Wirkung zeigt. Bei Fortführung der bisherigen Haltung der Eigentümerin muss das zwangsläufig in ein Enteignungsverfahren münden.
Ein neues Ziel für den Verein Stadtbild.
