Vereinssatzung Stadtbild Baden-Baden e.V.

Satzung des Stadtbild Baden-Baden e.V.

Hier finden Sie die vollständige Satzung unseres Vereins. Sie bildet die rechtliche und inhaltliche Grundlage unseres Handelns und regelt unter anderem unsere Ziele, die Mitgliedschaft sowie die Gremien und Entscheidungsprozesse.

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Stadtbild Baden-Baden e.V.“. Er hat seinen Sitz in Baden-Baden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Denkmalschutz und Denkmalpflege, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Heimatpflege und Heimatkunde, insbesondere durch die Pflege des Stadtbildes der Stadt Baden-Baden, seiner Ortsteile und der angrenzenden Kulturlandschaft.

§3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

§4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

§5 Beiträge

Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeiträge. Er finanziert sich durch Spenden und Zuwendungen.

§6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem oder der Vorsitzenden, dem oder der stellvertretenden Vorsitzenden, dem oder der Schatzmeister/in sowie dem oder der Schriftführer/in.

§8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie beschließt insbesondere über Satzungsänderungen und die Entlastung des Vorstands.

§9 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung.

§10 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an eine gemeinnützige Organisation, die der Mitgliederversammlung zuvor benannt wurde.

Stand: März 2023

➤ Satzung als PDF herunterladen